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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2023 - L 12 R 89/20   

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https://dejure.org/2023,32369
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2023 - L 12 R 89/20 (https://dejure.org/2023,32369)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.06.2023 - L 12 R 89/20 (https://dejure.org/2023,32369)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Juni 2023 - L 12 R 89/20 (https://dejure.org/2023,32369)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2024, 277
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 12.11.2013 - B 1 KR 22/12 R

    Krankenversicherung - Pflichtverletzung eines Krankenhauses gegenüber

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2023 - L 12 R 89/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 12.11.2013 - B 1 KR 22/12 R - juris Rn. 14) dürften Versicherte während einer stationären Behandlung daneben nicht zusätzlich vertragsärztlich mit Arzneimitteln versorgt werden.

    Nicht übertragen lässt sich die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 12.11.2013 - B 1 KR 22/12 R) zur nicht zulässigen vertragsärztlichen Arzneimittelversorgung während eines stationären Krankenhausaufenthalts.

  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 2/12 R

    Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs 4

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2023 - L 12 R 89/20
    Dieser spezielle Anspruch geht den allgemeinen Erstattungsansprüchen nach dem SGB X vor (BSG, Urteil vom 6.3.2013 - B 11 AL 2/12 R - juris Rn. 11).

    Ein auf § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX a.F. gestützter, dem Grunde nach bestehender Erstattungsanspruch setzt voraus, dass der erstangegangene Rehabilitationsträger (hier: die Beklagte) für die erbrachten Rehabilitationsleistungen originär zuständig war, dass also der Versicherte die begehrten Leistungen von diesem Träger nach dem für ihn geltenden materiellen Recht ursprünglich beanspruchen konnte (BSG, Urteil vom 6.3.2013, a.a.O., Rn. 13; 16; Hessisches LSG, Urteil vom 7.5.2015 - L 8 KR 145/12 - juris Rn. 17 ff.).

  • LSG Sachsen, 13.03.2019 - L 1 KA 3/16
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2023 - L 12 R 89/20
    Das LSG Sachsen (Urteil vom 13.3.2019 - L 1 KA 3/16) habe festgestellt, dass zu den Rehabilitationsleistungen auch die Versorgung mit Arzneimitteln gehöre, die bereits vor der Rehabilitation eingenommen worden seien und während dieser weiter eingenommen werden müssten.

    Dementsprechend hat der Rentenversicherungsträger nicht für die Kosten eines Medikaments aufzukommen, das der Dauermedikation einer chronischen Erkrankung dient, die nicht Anlass für oder Gegenstand der Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation gewesen ist (offengelassen: LSG Sachsen, Urteil vom 13.3.2019 - L 1 KA 3/16 - juris Rn. 31).

  • BSG, 29.01.2008 - B 5a/5 R 26/07 R

    Stationäre medizinische Rehabilitation - stufenweise Wiedereingliederung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2023 - L 12 R 89/20
    Insbesondere soll der Leistungsberechtigte vor einem unnötigen Zuständigkeitswechsel während einer als einheitlich anzusehenden Rehabilitationsmaßnahme bewahrt werden (BSG, Beschluss vom 29.1.2008 - B 5a/5 R 26/07 R - juris Rn. 26).
  • BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 59/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtsbescheid - Revisionszulassung wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2023 - L 12 R 89/20
    Die Berufung, die das SG ungeachtet seiner Entscheidung im Wege des Gerichtsbescheides wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hat (vgl. dazu BSG, Urteil vom 16.3.2006 - B 4 RA 59/04 R - juris Rn. 18 f. Schmidt, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 105, Rn. 6b), ist zulässig, aber nicht begründet.
  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 9/09 R

    Zuständigkeit für die Gewährung einer stationären Reha-Maßnahme; Anspruch auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2023 - L 12 R 89/20
    Sie statuiert insofern einen umfassenden Ausgleichsmechanismus (BSG, Urteil vom 8.9.2009 - B 1 KR 9/09 R - juris Rn. 11, 17).
  • BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 50/12 R

    Krankenversicherung - isolierte ambulante ärztliche Krankenbehandlung in Form

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2023 - L 12 R 89/20
    Sie scheidet daher als Anspruchsgrundlage aus, soweit der die Erstattung begehrende Träger weder nach eigenem Recht eine Rehabilitationsleistung erbracht noch einen Rehabilitationsanspruch erfüllt hat, der an sich gegen den als erstattungspflichtig in Anspruch genommenen Träger bestanden hat (BSG, Urteil vom 17.12.2023 - B 1 KR 50/12 R - juris Rn. 9 f.; zu § 16 SGB IX n.F.: Joussen, in: Dau/Düwell/Joussen/Luik, SGB IX, 6. Aufl. 2022, § 16 Rn. 4).
  • BSG, 21.06.2001 - B 13 RJ 47/00 R

    Ambulante ärztliche bzw zahnärztliche Behandlung während einer stationären

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2023 - L 12 R 89/20
    Allerdings erfassen sowohl der im ersten Halbsatz des § 13 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI normierte Ausschluss von Rehabilitationsleistungen während akuter Behandlungsbedürftigkeit als auch die im zweiten Halbsatz geregelte Rückausnahme für interkurrente Erkrankungen nur Krankheiten, die der Rehabilitationsmaßnahme zugrunde liegen (BSG, Urteil vom 21.6.2011 - B 13 RJ 47/00 R - juris Rn. 23 ff.).
  • LSG Hessen, 07.05.2015 - L 8 KR 145/12

    Anspruch auf Gewährung einer Anschlussheilbehandlung als Leistung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2023 - L 12 R 89/20
    Ein auf § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX a.F. gestützter, dem Grunde nach bestehender Erstattungsanspruch setzt voraus, dass der erstangegangene Rehabilitationsträger (hier: die Beklagte) für die erbrachten Rehabilitationsleistungen originär zuständig war, dass also der Versicherte die begehrten Leistungen von diesem Träger nach dem für ihn geltenden materiellen Recht ursprünglich beanspruchen konnte (BSG, Urteil vom 6.3.2013, a.a.O., Rn. 13; 16; Hessisches LSG, Urteil vom 7.5.2015 - L 8 KR 145/12 - juris Rn. 17 ff.).
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